Profil

Leistungen

Energieausweis

Referenzen

Kontakt

Impressum

 

Energieausweis

Gemäß der aktuellen Energieeinsparverordnung EnEV 2014 (gültig seit dem 01.5.2014) besteht die Verpflichtung, Wohngebäude im Bestand mit einem Energiepas s auszurüsten, sofern diese vermietet oder verkauft werden.

Es sind hierbei zwei unterschiedliche Energieausweise vorgesehen:

  • Der bedarfsorientierte Energieausweis ist eine sehr umfangreiche Analyse des Gebäudes hinsichtlich der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und sonstiger Wärmebrücken. Es bedarf eines Termins vor Ort.
  • Der kostengünstigere verbrauchsorientierte Energieausweis. Dieser ist eine vereinfachte und schlichte Form der Darstellung auf der Basis des Verbrauches bzw. des Nutzerverhaltens.

Bis zum 30.09.2008 bestand für alle Gebäude im Bestand eine uneingeschränkte Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Energieausweisen. Seit dem 01.10.2008 sind für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, nur noch Bedarfsausweise zulässig.

Bei uns können Sie für Wohn- und Nichtwohngebäude verbrauchsorientierte Energieausweise erwerben, welche eine Gültigkeit von 10 Jahren haben, für nur

49,- € pro Gebäude

(Rechnung zzgl. ausgewiesener Mehrwertsteuer)

 

Zu diesem Thema stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung (jeweils im pdf-Format, <50kB):

  Dokumentenname Beschreibung
AGB - Energieausweis unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erstellung eines Energieausweises
Preisliste - Energieausweise unsere aktuelle Preisliste für verbrauchsorientierte und bedarfsorientierte Energieausweise
Erfassungsbogen für Wohngebäude nutzen Sie dieses Dokument, damit wir Ihnen einen verbrauchsorientierten Energieausweis für ein Wohngebäude erstellen können.
Erfassungsbogen für Nichtwohngebäude nutzen Sie dieses Dokument, damit wir Ihnen einen verbrauchsorientierten Energieausweis für ein Nichtwohngebäude erstellen können.
Einverständniserklärung zur Weitergabe der Verbrauchsdaten nutzen Sie dieses Dokument, falls die Mieter Ihres Gebäudes eigene Verträge mit einem Energieversorger haben