|
EnergieausweisGemäß der aktuellen Energieeinsparverordnung EnEV 2014 (gültig seit dem 01.5.2014) besteht die Verpflichtung, Wohngebäude im Bestand mit einem Energiepas s auszurüsten, sofern diese vermietet oder verkauft werden. Es sind hierbei zwei unterschiedliche Energieausweise vorgesehen:
Bis zum 30.09.2008 bestand für alle Gebäude im Bestand eine uneingeschränkte Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Energieausweisen. Seit dem 01.10.2008 sind für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, nur noch Bedarfsausweise zulässig. Bei uns können Sie für Wohn- und Nichtwohngebäude verbrauchsorientierte Energieausweise erwerben, welche eine Gültigkeit von 10 Jahren haben, für nur 49,- € pro Gebäude (Rechnung
zzgl. ausgewiesener Mehrwertsteuer)
Zu diesem Thema stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung (jeweils im pdf-Format, <50kB):
|
||||||||||||||||||